CDU unterstützt Huder Bürger bei Widersprüchen gegen Landesraumordnungsprogramm (LROP)
Im Rahmen des LROP sieht die Landesregierung vor, kohlenstoffreiche Böden als Vorrangflächen für Torferhaltung und Moorentwicklung auszuweisen. Sie sollen als „Speicher“ für klimaschädliche Gase entwickelt und erhalten werden. Eine tatsächliche Speicherfunktion für Kohlenstoff haben diese Böden nur, wenn die Flächen sehr stark vernäßt sind / werden.
Die dafür vorgesehenen Moorgebiete sind als Vorranggebiete ausgewiesen und können übers Internet (s. homepage der CDU Hude) eingesehen werden. Ersichtlich ist dabei, dass sie speziell im Nordenholzer- und Hudermoor unmittelbar an die Hausgrundstücke angrenzen. Aber auch weitere Baugebiete werden durch die Planung, ggf. die bisherige Entwässerung nicht fortzuführen und eine Wiedervernässung zuzulassen, schwer betroffen sein.
Vielen Bürgern ist eine derartige Problematik noch sehr gegenwärtig. Mit dem Bau des Geestrandkanals wurde in den 60er Jahren der Grundwasserstand erheblich abgesenkt. Die Folge: Risse in den Kellern und bei Starkregen und auch späterem Einbau von Staustufen: Wasser in den Kellern. Die betroffenen Bürger standen mit diesen Problemen alleine dar. Die jetzt möglichen Gefahren, die mittlerweile in vielen Straßenzügen erkannt wurden, haben zu einer erheblichen Unruhe bei den betroffenen Bürgern geführt und die Frage aufgeworfen: Können / Sollten wir nicht den Anfängen wehren!?
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die CDU Hude allen Bürgern, sich mit der Fortschreibung des LROP durch den Landwirtschaftsminister Christian Meyer konstruktiv kritisch auseinander zu setzen und Einwände gegen die Planungen geltend zu machen. Die Frist für die Annahme von Einwänden ist nach Mitteilung des Ministeriums bis Jahresende 2014 verlängert worden.
Die CDU Hude hat jetzt auf ihrer Internetseite (www.CDU.Hude.de) Links zu Hintergrundinformationen und ein Musterschreiben (www.cdu-hude.de/image/inhalte/file/Brief%20LROP.pdf) für den Widerspruch gegen das aktuell laufende Änderungsverfahren zum Raumordnungsprogramm eingestellt. Dies kann als Grundlage / Vorlage für das individuelle Schreiben genutzt und herunter geladen werden. Es soll für den Hauseigentümern eine Hilfestellung für die Darstellung der eigenen Betroffenheit sein.
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